Jeder Fuhrparkleiter kennt das Problem: Kraftfahrzeuge über 3,5t zGM müssen mit einem Tachograph ausgestattet sein, welcher in Kombination mit einer Fahrerkarte Informationen zu Lenk- und Ruhezeiten, Lenkzeitunterbrechungen und weitere Daten aufzeichnet. Dadurch stellt der Gesetzgeber die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (AZG) sicher.
Aufgrund der Gesetzgebung sind Unternehmen verpflichtet, die DDD-Dateien dieses Tachographen und der Fahrerkarte regelmäßig auszulesen und zu archivieren. Dieser Prozess erfolgt meist mittels USB-Stick direkt im Fahrzeug, was voraussetzt, dass sich Ihre LKW in der Zentrale einfinden und die Daten manuell downgeloaded werden. Ein enormer administrativer Aufwand, der Ihr Personal unnötig belastet und mitunter sogar Leerkilometer und zusätzliche Stehzeiten verursacht.