Wann ist ein Fahrtenbuch notwendig?
Wenn ein Firmenfahrzeug sowohl betrieblich als auch privat genutzt wird, schreibt der Gesetzgeber in Österreich grundsätzlich einen vollen Sachbezug vor. Dieser Sachbezug, also der zu versteuernde Zuschlag, erhöht die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen.
Möchte man den zu versteuernden Privatanteil eines Firmenwagens so gering wie möglich halten und einen reduzierten Sachbezug geltend machen, ist das Schreiben eines Fahrtenbuchs notwendig.
Damit das Fahrtenbuch finanzamtkonform ist und im Falle einer Prüfung kein Ärger droht, muss dieses lückenlos, nachvollziehbar und manipulationssicher sein.
Es besteht 7 Jahre Aufbewahrungspflicht.