Rechtliche Grundlagen
Hintergrund für die Beauftragung als unabhängige Validierungsstelle sind in Österreich die EU-Verordnungen 300/2008 in Verbindung mit Durchführungsverordnung 2015/1998 des Europäischen Parlaments und des Rates, wonach eine unabhängige Validierungsstelle zur Anerkennung bekannter Versender durch die zuständige Behörde eingerichtet werden kann.
Die bekannten Versender, die durch die unabhängige Validierungsstelle überprüft werden, behalten ihren Status für jeweils 5 Jahre nach erstmaliger Zulassung.
Nach dem Eintrag in die EU-Datenbank durch die unabhängige Validierungsstelle kann das validierte Unternehmen in allen EU-Ländern Luftfrachtsendungen als „Bekannter Versender“ sicher, das bedeutet ohne weiteres Screening, aufgeben. Zu validieren ist jeder Betriebsstandort in Österreich.